BGM – Informationen für Arbeitgeber

Der Sport mit Kollegen fördert das Wir-Gefühl, den Teamgeist und sorgt für ein positives Betriebsklima. Ein vielseitiges Sportangebot macht Spaß und wer Freude daran hat, überträgt diese auch auf die Arbeitsstätte. Motivierte Mitarbeiter erbringen bessere Leistungen.

Vorteile für Arbeitgeber

  • Sicherung der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter
  • Identifikation mit dem Unternehmen
  • Motivationssteigerung
  • Kostensenkung durch weniger Arbeitsausfälle
  • Steigerung der Produktivität
  • Imageaufwertung des Unternehmens
  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit

Kosten und Finanzierung

Angebot „Rückentraining“

 

  • Kurs „Rückentraining“ als 8 Wochen Präventionskurs
  • Durchführung im Gesundheitszentrum BeckerPlus
  • Individuelle Terminplanung (auch als Mittagsangebot)
  • Zusätzliches Training nach Bedarf

Kosten 180,- €

Angebot „RückenAktiv am Arbeitsplatz“

 

  • Kurs „RückenAktiv“ als 8 Wochen Präventionskurs
  • Durchführung in Ihrem Betrieb
  • Individuelle Terminplanung (auch als Mittagsangebot)

Kosten 150,- €

BeckerPlus-Kostensplitting

Damit nicht alle Kosten beim Betrieb verbleiben, beteiligen sich bei BGF-Maßnahmen nach § 20 SGB V auch die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben. Krankenkassen unterstützen Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung durch finanzielle Förderung. Eine finanzielle Förderung bedarf der Beauftragung durch die Krankenkasse und setzt immer eine vorherige Prüfung durch die Krankenkasse voraus. Alle Angebote einer Krankenkasse der betrieblichen Gesundheitsförderung stehen bedarfsbezogen allen Beschäftigten des jeweiligen Betriebes zur Verfügung.

In der Regel hat Ihr Betrieb eine Hauptkrankenkasse und einen entsprechenden BGF-Krankenkassen-Sachbearbeiter. Hier reicht es oftmals aus, wenn man der Krankenkasse die Teilnehmerzahl der Arbeitnehmer und die Kurs-ID des Präventionsangebotes mitteilt. Die Krankenkasse teilt dem Betrieb die jeweilige Kostenbeteiligung mit. So könnte die Krankenkasse beispielsweise 50 % der Kosten eines Präventionskurses übernehmen.

Steuerliche Vorteile

Nicht nur die Krankenkassen unterstützen die Betriebe bei der betrieblichen Gesundheitsförderung. Auch Arbeitgeber können pro Beschäftigten und Jahr bis zu 600 € für qualitätsgesicherte Maßnahmen zur verhaltensbezogenen Primärprävention und zur betrieblichen Gesundheitsförderung aufwenden, ohne dass die Mitarbeiter diese Zuwendungen als geldwerten Vorteil versteuern müssen.

Entsprechend der ab dem 1. Januar 2019 gültigen Fassung des § 3 Nr. 34 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sind Aufwendungen von Arbeitgebern für Leistungen „zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben, die hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20 b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen“ einkommensteuerfrei. Neu hinzu kommt, dass ab dem 1. Januar 2019 eine Zertifizierung für die Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (verhaltensbezogene Prävention) entsprechend § 20 Abs. 2 und 5 des SGB V erforderlich ist.

Lernen Sie die Trainer kennen!

Vahid Sarlak Sport

Vahid Sarlak

Mohsen Shahsavan Sport

Mohsen Shahsavan

Monique Willms Sport

Monique Willms

Elvi Sharra

Heike Peters Yogalehrerin

Heike Peters

Badr Alsbini Sport

Badr Al Sibini